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Was plant die neue Bundesregierung für Startups?

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Der Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ für die 21. Legislaturperiode enthält diverse Neuerungen, durch die die neue Bundesregierung Erleichterungen für Startups als „Hidden Champions und DAX-Konzerne von morgen“ schaffen möchte.

Nachfolgend haben wir die in diesem Zusammenhang geplanten wesentlichen Vorhaben, die allesamt unter Finanzierungsvorbehalt stehen, überblicksartig zusammengefasst:

Gründung

  • Um die Gründung von Startups zu erleichtern, soll eine sog. „Gründerschutzzone“ eingerichtet werden, mit der notarielle Vorgänge vereinfacht, digitale Beurkundungsprozesse eingeführt und ein automatischer Datenaustausch zwischen Notariat, Finanzamt und Gewerbeamt ermöglicht werden soll. Zu diesem Zweck ist ein „One-Stop-Shop“ geplant, der alle Anträge und Behördengänge auf einer Plattform digital bündelt und eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.
  • Da Frauen als Gründerinnen von Startups derzeit unterrepräsentiert sind, soll ein stärkerer Fokus auf die Unterstützung und spezielle Förderung von Gründerinnen gelegt werden.

Unternehmensführung

  • Bis Ende 2025 sollen Verpflichtungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abgeschafft und der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden.
  • Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll durch ein sog. „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ ersetzt werden, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umsetzt.
  • Die Berichtspflicht nach dem LkSG soll unmittelbar abgeschafft werden und komplett entfallen. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG sollen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von „massiven Menschenrechtsverletzungen“, nicht sanktioniert werden.
  • Die Bundesregierung plant schließlich “massive Investitionen“ in die Cloud- und KI-Infrastruktur in Deutschland sowie die Verbindung von KI und Robotik.

Finanzierung

  • Die gesamte Startup-Finanzierungsarchitektur wird einem „Effizienz-Check“ unterzogen. In diesem Zusammenhang sollen die Beteiligungsmöglichkeiten institutioneller Investoren erhöht werden, um die Verfügbarkeit von Wagniskapital für Startups zu verbessern. Ferner beabsichtigt die neue Bundesregierung, mit dem Einsatz für eine Solvency II-Novelle und ihrer praxisnahen Umsetzung die Eigenkapitalanforderungen u.a. für Infrastrukturprojekte und Wagniskapital zu senken.
  • Die neue Bundesregierung möchte öffentliche Finanzierungsprogramme auch für Sicherheits- und Verteidigungstechnologien öffnen. Zu diesem Zusammenhang soll auch die Bundesagentur für Sprunginvestitionen SPRIND gestärkt werden und dieser ermöglicht werden, auch im Bereich der Verteidigung tätig zu werden.
  • Sog. Moonshot-Technologien sollen über meilensteinbasierte Finanzierungsinstrumente unterstützt werden.
  • Der bestehende sog. „Zukunftsfonds“ soll über 2030 hinaus verstetigt werden. Ziel ist es, dass sich die Investitionen von Investoren bei der Initiative für Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland (WIN-Initiative), einem breiten Bündnis aus Wirtschaft, Verbänden, Politik und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), auf über 25 Milliarden Euro mehr als verdoppeln und das über den Zukunftsfonds verfügbare Investitionskapital mit Garantien des Bundes weiter gehebelt wird.
  • Daneben soll ein sog. „Deutschlandfonds“, bestehend aus Mitteln des Bundes sowie aus privatem Kapital und Garantien, geschaffen werden, um bestehende Finanzierungslücken im Bereich des Wachstums- und Innovationskapitals, insbesondere für Mittelstand und Scale-ups, schließen. Für diesen Dachfonds mit Investmentfokus in Deutschland, werden mindestens 10 Milliarden Euro Eigenmittel des Bundes durch Garantien oder finanzielle Transaktionen bereitgestellt werden, die mithilfe von privatem Kapital auf mindestens 100 Milliarden Euro gehebelt werden sollen.
  • Im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital soll ferner ein Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital aufgelegt werden, wobei der Koalitionsvertrag hier zum Investitionsvolumen keine Angaben macht.

Steuern

  • Als Sofortmaßnahme soll die Stromsteuer für Unternehmen auf das europäische Mindestmaß gesenkt und Umlagen und Netzentgelte reduziert werden, um die Unternehmen auf diese Weise dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh zu entlasten.
  • Der im Koalitionsvertrag angekündigte „Investitions-Booster“ in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 kann auch von Start-Ups, die oftmals (noch) keine Gewinne erzielen, im Wege von Verlustvorträgen (im Rahmen der Mindestbesteuerung) genutzt werden.

Kapitalbeteiligung von Mitarbeitenden

Durch eine praxisnahe Ausgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht sollen Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitenden gestärkt werden.

Direktaufträge des Bundes

Für Start-ups „mit innovativen Leistungen“ soll die Wertgrenze bei Direktaufträgen des Bundes für Liefer- und Dienstleistungen in den ersten vier Jahren nach Gründung auf 100.000 Euro erhöht werden.

Über den weiteren Fortgang der im Koalitionsvertrag für Startups geplanten Vorhaben und daraus resultierenden Gesetzgebungsinitiativen halten wir Sie auf dem Laufenden.