Das Gesellschaftsrecht ist ein zentraler Beratungsschwerpunkt von SOLEOS. Mit Erfahrung und Expertise bezüglich aller in Deutschland gängigen Rechtsformen unterstützen wir unsere Mandanten – börsennotierte wie private Unternehmen – in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Gestaltung von Unternehmens- und Konzernstrukturen
Ob es um die Neugründung von Gesellschaften, die Optimierung bestehender Unternehmensstrukturen, die Neuausrichtung von Konzernen oder die Umsetzung von Joint Ventures geht – wir entwickeln rechtssichere und praxistaugliche Strukturen, die auf die individuellen Anforderungen unserer Mandanten zugeschnitten sind.
Kapitalmaßnahmen
Wir beraten Unternehmen bei sämtlichen Kapitalmaßnahmen. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
- die Strukturierung und Durchführung von Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen,
- die Beratung bei (Bridge-)Finanzierungen im Eigenkapital- und Fremdkapitalbereich,
- die Gestaltung und Umsetzung von Beteiligungsmodellen sowie Wandelschuldverschreibungen.
Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Die ordnungsgemäße Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei:
- der Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung von sowie der Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen,
- der Gestaltung und Prüfung von Satzungsregelungen,
- der Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten.
Vorstands-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsangelegenheiten
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der umfassenden Unterstützung von Unternehmensorganen. Wir stehen Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Verwaltungsräten bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Seite, darunter:
- der Erstellung und Prüfung von Organverträgen,
- der Beantwortung von Haftungs- und Compliance-Fragen,
- der Unterstützung bei Corporate-Governance-Themen.