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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist ein zentraler Beratungsschwerpunkt von SOLEOS. Mit Erfahrung und Expertise bezüglich aller in Deutschland gängigen Rechtsformen unterstützen wir unsere Mandanten – börsennotierte wie private Unternehmen – in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen. 

Gestaltung von Unternehmens- und Konzernstrukturen

Ob es um die Neugründung von Gesellschaften, die Optimierung bestehender Unternehmensstrukturen, die Neuausrichtung von Konzernen oder die Umsetzung von Joint Ventures geht – wir entwickeln rechtssichere und praxistaugliche Strukturen, die auf die individuellen Anforderungen unserer Mandanten zugeschnitten sind.

Kapitalmaßnahmen

Wir beraten Unternehmen bei sämtlichen Kapitalmaßnahmen. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • die Strukturierung und Durchführung von Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen,
  • die Beratung bei (Bridge-)Finanzierungen im Eigenkapital- und Fremdkapitalbereich,
  • die Gestaltung und Umsetzung von Beteiligungsmodellen sowie Wandelschuldverschreibungen.

Die ordnungsgemäße Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei:

  • der Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung von sowie der Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen,
  • der Gestaltung und Prüfung von Satzungsregelungen,
  • der Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der umfassenden Unterstützung von Unternehmensorganen. Wir stehen Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Verwaltungsräten bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Seite, darunter:

  • der Erstellung und Prüfung von Organverträgen,
  • der Beantwortung von Haftungs- und Compliance-Fragen,
  • der Unterstützung bei Corporate-Governance-Themen.