Kanzlei
SOLEOS – Strategisch. Engagiert. Effizient.
Mehr ErfahrenSOLEOS ist eine überregional tätige Wirtschaftskanzlei mit einem bewährten Netzwerk qualifizierter Kooperationspartner im In- und Ausland. Als zukunftsgerichtete Kanzlei setzen wir auf Effizienz durch digitale Prozesse.
Zu unseren Mandanten gehören national und international agierende, auch börsennotierte Unternehmen und Startups, beispielsweise in den Bereichen GreenTech, HealthTech, Finanzdienstleistung, offene und geschlossene Fonds, Energie und Software.
Sie profitieren von unserer vorausschauenden und zielgerichteten Rechtsberatung unter anderem in Finanzierungsrunden und M&A-Transaktionen.
Zudem entwickeln wir bedürfnisorientierte Strategien zur Konfliktvermeidung sowie zur außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktlösung und setzen die Interessen unserer Mandanten sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten konsequent durch.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Strukturierung und Umsetzung der privaten und betrieblichen Vermögensnachfolge unserer Mandanten.
KOMPETENZEN

TEAM
Ihr Erfolg ist unser Anliegen.
Lernen Sie die Menschen hinter SOLEOS kennen –
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Aktuelles
SOLEOS berät weltweit führenden Anbieter von Brennstoffzellen-Elektrofahrzeugen bei einer Investition in einen Betreiber von Wasserstofftankstellen
SOLEOS hat einen weltweit führenden Anbieter von Brennstoffzellen-Elektrofahrzeugen bei einer Investition in einen Betreiber von Wasserstofftankstellen beraten. Ziel dieser Investition in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags ist es, ein umfassendes Wasserstoff-Ökosystem einschließlich der Wasserstoff-Tankinfrastruktur aufzubauen. Zur Umsetzung der Investition hat der weltweit führende Anbieter von Brennstoffzellen-Elektrofahrzeugen dem Betreiber von Wasserstofftankstellen ein Wandeldarlehen gewährt. Das Wandeldarlehen gibt … Weiterlesen
Digitaler Zustellungsbeleg des Einwurf-Einschreibens: BAG verneint Anscheinsbeweis für den Zugang
In einem Urteil vom 07.05.2026 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass das digitale Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post keinen Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schriftstückes begründet. Somit gilt das digitale Einwurf-Einschreiben nicht als geeigneter Nachweis für den Zugang eines Schriftstücks. Bislang bejahten sowohl der Bundesgerichtshof (BGH), beispielsweise in einer Entscheidung aus dem Jahr 2023, als auch das … Weiterlesen
