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Wandelanleihen bei der GmbH – Strukturierte Kapitalbeschaffung mit Wandlungsperspektive

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Wandelanleihen sind eine Finanzierungsform, bei der ein Unternehmen Fremdkapital aufnimmt und die dem Inhaber der Anleihe das Recht oder die Pflicht einräumt, die Anleihe zu einem späteren Zeitpunkt in eine Beteiligung an der Gesellschaft umzuwandeln. Auch bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) kann dieses Instrument eingesetzt werden – unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Besonderheiten.

Die Wandelanleihe stellt eine Möglichkeit der langfristigen Kapitalbeschaffung dar, ohne auf klassische Bankfinanzierungen angewiesen zu sein. Dies ermöglicht eine flexible und vergleichsweise unkomplizierte Finanzierung, insbesondere in der Wachstumsphase oder zur Finanzierung neuer Strategien.

Auf Investorenseite bietet die Wandelanleihe eine interessante Kombination aus Fremd- und Eigenkapitalelementen: Zum einen besteht ein Anspruch auf Verzinsung und – bei ausbleibender Wandlung – auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Zum anderen eröffnet die Wandlung die Chance, künftig an Wertsteigerungen des Unternehmens zu partizipieren.

Die Wandlung der Anleihe in Geschäftsanteile kann in den Wandelanleihebedingungen entweder als Wandlungsrecht oder als Wandlungspflicht ausgestaltet werden. Bei einem Wandlungsrecht erscheint allein der Investor, ob das eingesetzte Kapital in Geschäftsanteile gewandelt werden soll. Bei einer Wandlungspflicht kann das Unternehmen die Wandlung des eingesetzten Kapitals in Geschäftsanteile verlangen.

Unabhängig davon, ob das eingesetzte Kapital aufgrund eines Wandlungsrechts oder einer Wandlungspflicht in Geschäftsanteile gewandelt wird – an den Investor müssen Geschäftsanteile ausgegeben werden. Diese werden in aller Regel im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen. Bei der Aktiengesellschaft kann dazu einen sog. bedingtes Kapital gebildet werden. Das bedingte Kapital hat den Vorteil, dass die neuen Anteile automatisch mit der Wandlung entstehen. Ein solches bedingtes Kapital hat der Gesetzgeber für die GmbH nicht vorgesehen. Deshalb können bei der GmbH die neuen Geschäftsanteile nur aus einer von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung oder aus genehmigtem Kapital ausgegeben werden. Das genehmigte Kapital wird von der Gesellschafterversammlung geschaffen und ermächtigt die Geschäftsführer für höchstens fünf Jahre, neue Geschäftsanteile auszugeben.

Im Rahmen jeder Kapitalerhöhung muss der Investor eine Einlage auf die neuen Anteile erbringen. Die Wandlung führt dazu, dass der Anspruch des Investors auf Darlehensrückzahlung erlischt. Die Einlage des Investors auf die neuen Anteile ist also grundsätzlich der Darlehnsrückzahlungsanspruch. Dies stellt eine Sacheinlage auf die neuen Anteile dar mit der Folge, dass das Gericht prüfen muss, ob der Wert der Sacheinlage (also der Darlehensrückzahlungsanspruch) den Ausgabebetrag der neuen Anteile abdeckt (sog. Werthaltigkeitsprüfung). Um eine Werthaltigkeitsprüfung zu vermeiden, bietet es sich an, das Kapital gegen Bareinlagen zu erhöhen, und zwar zum Nominalwert. Damit muss der Investor noch eine geringfügige Bareinlage, nämlich den Nominalwert der Anteile, leisten. Der Darlehensrückzahlungsanspruch stellt dann das Agio (Aufgeld) dar. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass die Werthaltigkeitsprüfung durch das Gericht entfällt. Dadurch wird die Durchführung der Transaktion deutlich vereinfacht und rechtlich abgesichert.

Eine weitere Herausforderung liegt darin, dass auch bei der GmbH die Gesellschafter bei jeder Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht auf die neuen Geschäftsanteile haben. Die neuen Geschäftsanteile können also an die Investoren nur dann ausgegeben werden, wenn die Gesellschafter auf ihr Bezugsrecht verzichten oder dieses nicht ausüben. Um an dieser Stelle Sicherheit zu verschaffen, dass die Gesellschaft die neuen Anteile bei Wandlung auch tatsächlich an die Investoren ausgeben kann, bietet es sich an, in der Gesellschafterversammlung ein genehmigtes Kapital zu verabschieden, bei dem das Bezugsrecht der Gesellschafter ausgeschlossen ist. Dieses setzt voraus, dass sich alle Gesellschafter einig sind. Denn dieser Bezugsrechtsausschluss wird in aller Regel nicht gerechtfertigt sein mit der Folge, dass der Beschluss der Gesellschafterversammlung vor Gericht anfechtbar wäre.

Bei einer GmbH lässt sich deshalb die Ausgabe von Wandelanleihen und das daraus resultierende Wandlungsrecht der Investoren einfach und rechtssicher darstellen, wenn die Gesellschafterversammlung zusammen mit der Ermächtigung der Geschäftsführung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ein genehmigtes Kapital schafft, aus dem im Falle einer Wandlung die neuen Anteile an die Investoren der Wandelanleihe unter Ausschluss des Bezugsrechts der Gesellschafter gegen Bareinlagen ausgegeben werden können.

SOLEOS unterstützt Gesellschaften und Investoren bei der rechtlichen Strukturierung und Umsetzung von Wandelanleihen im GmbH-Kontext – von der Vertragsgestaltung bis zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung.