Die Europäische Kommission präsentierte am 18. März 2026 den Vorschlag „EU Inc.“, welcher eine signifikante Maßnahme zur Vereinheitlichung des europäischen Unternehmensrechts darstellt. Im Rahmen dessen folgte eine detaillierte Ausgestaltung des geplanten Vorhabens. Zunächst wurde unter anderem ein Vorschlag für die Verordnung über den gesellschaftlichen Rahmen des 28. Regimes veröffentlicht, welcher nähere Einblicke in die Ausgestaltung des 28. Regimes bietet. Folgende Aspekte wurden konkretisiert:
Die Nutzung der neuen Gesellschaftsform „EU Inc.“ bleibt freiwillig: Gründerinnen und Gründern wird weiterhin die Option eingeräumt, nationale Gesellschaftsformen zu wählen oder sich für die EU Inc. zu entscheiden. Das Modell soll in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten und durch eine EU-Verordnung harmonisiert werden.
Weiter soll die Registrierung einer EU Inc. innerhalb von maximal 48 Stunden erfolgen und höchstens 100 Euro kosten. Gleichzeitig entfällt das bisher häufig erforderliche Mindeststammkapital. Es ist lediglich ein symbolischer Betrag von 1 Euro vorgesehen. Die Registrierung soll vollständig online über ein europäisches Register erfolgen und nach dem „Once-Only-Prinzip“ funktionieren. Das bedeutet, dass die Einreichung von Unternehmensdaten lediglich einmal erforderlich ist und diese anschließend automatisch zwischen Handelsregister, Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern ausgetauscht werden. Darüber hinaus sollen künftig Kapitalerhöhungen, Aktienübertragungen und Gesellschafterentscheidungen vollständig digital möglich sein. Auch moderne Finanzierungsinstrumente wie SAFEs („Simple Agreements for Future Equity“) sollen unionsweit anerkannt werden. Die EU verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, Investitionen attraktiver sowie kostengünstiger zu gestalten und den Zugang zu Risikokapital vor allem für junge Wachstumsunternehmen und Start-Ups zu erleichtern.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte. Die EU plant hierfür die Implementierungen eines einheitlichen europäischen Mitarbeiterbeteiligungsmodell („EU-ESO“). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Aktienoptionen erst bei tatsächlichem Verkauf der Anteile versteuern müssen und nicht bereits bei Gewährung der Optionen. Dies soll verhindern, dass Beschäftigte Steuern zahlen müssen, ohne tatsächlich Einnahmen erzielt zu haben (Dry Income).
Des Weiteren sollen auch Insolvenz- und Liquidationsverfahren durch vollständig digitale und beschleunigte Verfahren vereinfacht werden, sodass gescheiterten Unternehmen ein schnellerer Neustart ermöglicht wird. Hierdurch soll das unternehmerische Risiko als weniger abschreckend gestaltet werden.
Gemäß der Einschätzung der Kommission resultiert aus der Implementierung des neuen Systems in den kommenden zehn Jahren eine Ersparnis des Verwaltungsaufwandes in Höhe von 328 bis 440 Millionen Euro. Darüber hinaus wird prognostiziert, dass rund 308.000 Unternehmen künftig die Rechtsform der EU Inc. nutzen könnten.
Ob sich das Vorhaben der EU in den oben aufgeführten Rahmen in der Praxis durchsetzen wird, hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie schnell die Mitgliedstaaten die technischen und administrativen Voraussetzungen umsetzen und wie stark Unternehmen das 28. Regime tatsächlich annehmen.
