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Rechtssprechung

Unzulässige Beschränkung des Teilnahmerechts an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (Bundesgerichtshof – Beschluss vom 8. Juli 2025)

Die Einladung zu der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft enthielt folgenden Hinweis: „Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Hauptversammlung und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Aktionäre werden Bild- und Tonaufnahmen während der Hauptversammlung nicht gestattet sein. Geräte, die sich zur Bild- und Tonaufnahme eignen, dürfen von den Aktionären nicht mitgeführt werden. Am Eingang wird eine Einlasskontrolle durchgeführt ... Weiterlesen