Kanzlei

SOLEOS – Strategisch. Engagiert. Effizient.

SOLEOS ist eine überregional tätige Wirtschaftskanzlei mit einem bewährten Netzwerk qualifizierter Kooperationspartner im In- und Ausland. Als zukunftsgerichtete Kanzlei setzen wir auf Effizienz durch digitale Prozesse.

Zu unseren Mandanten gehören national und international agierende, auch börsennotierte Unternehmen und Startups, beispielsweise in den Bereichen GreenTech, HealthTech, Finanzdienstleistung, offene und geschlossene Fonds, Energie und Software.

Sie profitieren von unserer vorausschauenden und zielgerichteten Rechtsberatung unter anderem in Finanzierungsrunden und M&A-Transaktionen.

Zudem entwickeln wir bedürfnisorientierte Strategien zur Konfliktvermeidung sowie zur außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktlösung und setzen die Interessen unserer Mandanten sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten konsequent durch.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Strukturierung und Umsetzung der privaten und betrieblichen Vermögensnachfolge unserer Mandanten.
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KOMPETENZEN
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TEAM

Ihr Erfolg ist unser Anliegen.

Lernen Sie die Menschen hinter SOLEOS kennen –
kompetent, verlässlich, persönlich.

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Aktuelles

BaFin plant höhere Meldeschwelle für Directors‘ Dealings

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, mit Wirkung zum 01.01.2026 die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften börsengelisteter und anderer meldepflichtiger Emittenten von bislang EUR 20.000 auf künftig EUR 50.000 anzuheben. Die Meldepflicht zum sog. Directors‘ Dealings, die insbesondere der Verhütung von Insidergeschäften und der Transparenz an den Kapitalmärkten dienen soll, gilt für Personen, die Führungsaufgaben … Weiterlesen

Unzulässige Beschränkung des Teilnahmerechts an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (Bundesgerichtshof – Beschluss vom 8. Juli 2025)

Die Einladung zu der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft enthielt folgenden Hinweis: „Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Hauptversammlung und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Aktionäre werden Bild- und Tonaufnahmen während der Hauptversammlung nicht gestattet sein. Geräte, die sich zur Bild- und Tonaufnahme eignen, dürfen von den Aktionären nicht mitgeführt werden. Am Eingang wird eine Einlasskontrolle durchgeführt … Weiterlesen
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