Home _ Aktuelles _ Gesetzespaket zur Schaffung von Investitionsanreizen für Unternehmen verabschiedet

Gesetzespaket zur Schaffung von Investitionsanreizen für Unternehmen verabschiedet

Kategorie:

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das von der neuen Bundesregierung initiierte Gesetz zur Schaffung von steuerlichen Investitionsanreizen für Unternehmen und Existenzgründer verabschiedet.

Dieser sogenannte „Investitionsbooster“ sieht unter anderem die Einführung einer auf drei Jahre befristeten degressiven Sonderabschreibungsmöglichkeit von jährlich 30 % für die Jahre 2025 bis 2027 für ab dem 01.07.2025 neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter vor. Dies soll es Unternehmen ermöglichen, Investitionen in Ausrüstungsgüter schneller steuerlich geltend zu machen und somit nicht nur ihre Liquidität zu verbessern, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Bei betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen können im Jahr der Anschaffung sogar 75 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Möglichkeit der Nutzung dieser Sonderabschreibung ist ebenfalls auf einen Zeitraum von zunächst drei Jahren befristet. Zudem wird die Fördergrenze für Elektrofahrzeuge auf einen Bruttolistenpreis von 100.000 Euro erhöht.

Daneben soll die Körperschaftsteuer ab dem Jahre 2028 von derzeit 15 % in fünf Jahresschritten um jeweils einen Prozentpunkt auf 10 % im Jahre 2032 gesenkt werden.

Zudem wird geprüft, ob ab 2027 gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform generell der Körperschaftsteuer unterliegen können. Auch soll eine neue Rechtsform der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ eingeführt werden, um Unternehmen mit sozialem oder nachhaltigem Fokus zu fördern.