Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, mit Wirkung zum 01.01.2026 die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften börsengelisteter und anderer meldepflichtiger Emittenten von bislang EUR 20.000 auf künftig EUR 50.000 anzuheben.
Die Meldepflicht zum sog. Directors‘ Dealings, die insbesondere der Verhütung von Insidergeschäften und der Transparenz an den Kapitalmärkten dienen soll, gilt für Personen, die Führungsaufgaben bei den von den gesetzlichen Regelungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) betroffenen Emittenten von Finanzinstrumenten wahrnehmen und daher regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben. Sie findet aber auch Anwendung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die seit mindestens einem Jahr demselben Haushalt angehören. Sie ist ebenso zu beachten für mit einer Führungskraft in enger Beziehung stehende juristische Personen, treuhänderisch tätige Einrichtungen (z. B. Stiftungen) oder Personengesellschaften. Die Meldung muss innerhalb von drei Geschäftstagen sowohl gegenüber der BaFin als auch gegenüber dem Emittenten erfolgen.
Die BaFin will mit der Erhöhung des Schwellenwerts für Directors‘ Dealings die betroffenen Führungskräfte sowie die jeweiligen Emittenten organisatorisch und finanziell entlasten. Der höherer Schwellenwert wird durch den sogenannten EU-Listing Act möglich, durch den unter anderem die dauerhaften Kosten einer Börsennotiz reduziert werden sollen. Durch die Maßnahme soll zudem ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Transparenz und Anzahl der Meldungen hergestellt werden.
Die letzte Anpassung des Schwellenwerts für die Meldepflicht war zum 01.01.2020 von vormals EUR 5.000 pro Kalenderjahr auf den noch bis 31.12.2025 geltenden Wert von EUR 20.000 erfolgt.
