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COVID-19-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Teilen beendet

Geschäftsleiter von Unternehmen, die entweder Ende September 2020 bereits zahlungsunfähig waren oder bei denen nach diesem Zeitpunkt – gleich ob infolge der COVID-19-Pandemie oder aus anderen Gründen – Zahlungsunfähigkeit eintritt, sind seit 1. Oktober 2020 wieder verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen.

Dies hat der Bundestag mit dem am 25. September 2020 verkündeten Gesetz zur Änderung des im März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz) beschlossen.

Danach wurden die zunächst bis 30. September 2020 ausgesetzten Insolvenzantragspflichten und Zahlungsverbote für die Geschäftsleiter insolventer Unternehmen lediglich für solche Unternehmen bis 31. Dezember 2020 verlängert, die infolge der COVID-19-Pandemie ausschließlich überschuldet, aber (noch) zahlungsfähig sind.

Seit 1. Oktober 2020 gelten damit auch die gesetzlichen Zahlungsverbote für die Geschäftsleiter zahlungsunfähiger Unternehmen und die im Falle eines Verstoßes anknüpfenden Haftungsfolgen wieder in vollem Umfang.

Die an Vertragspartner, wie z. B. Vermieter, Lieferanten oder Versorgungsunternehmen, nach dem 30. September 2020 geleisteten Zahlungen eines zahlungsunfähigen Unternehmens können im Falle einer späteren Insolvenz durch den Insolvenzverwalter wieder uneingeschränkt gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung angefochten werden. Das im COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz geregelte Anfechtungsverbot für die im Zeitraum vom 1. März bis 30. September 2020 an Vertragspartner vertragsgemäß geleistete Zahlungen eines infolge der COVID-19-Pandemie zahlungsunfähig gewordenen Unternehmens sowie für gegenüber diesem im vorgenannten Zeitraum gewährte Zahlungserleichterungen wird hierdurch nicht berührt.

Bereits Ende Juni 2020 ist die durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz eingeschränkte Möglichkeit von Gläubigern insolventer Unternehmen, durch Insolvenzanträge das Insolvenzverfahren zu erzwingen, ausgelaufen.