bogen-soleos
Slide 1
Slide 1

Gesetzliche Neuerungen bei der Geldwäscheprävention

Zum 01.01.2020 sind erneut einige wesentliche Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft getreten. So haben die nach dem GwG Verpflichteten bei Begründung einer neuen Geschäftsbeziehung mit einer juristischen Person, Personengesellschaft oder ähnlichen Konstrukten, wie beispielsweise Trusts, im Rahmen der Identifizierung ihres Geschäftspartners grundsätzlich den Nachweis einer Registrierung oder, sofern keine Registrierung in einem öffentlichen Register besteht, einen Auszug aus dem Transparenzregister einzuholen. Werden bei der Identifizierung eines Geschäftspartners Abweichungen zwischen den erhobenen und den im Transparenzregister enthaltenen Daten festgestellt, ist dies unverzüglich an die registerführende Stelle zu melden. Bei Missachtung derartiger Meldepflichten kann künftig ein Bußgeld verhängt werden.

Neu ist auch, dass das vor zwei Jahren eingerichtete Transparenzregister seit dem 01.01.2020 nunmehr ohne Nachweis eines berechtigten Interesses für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Zum Schutz vor Missbrauch bleibt jedoch für eine Nutzung des Transparenzregisters eine vorherige Online-Registrierung erforderlich.

Wirtschaftlich Berechtigte können künftig Auskunft, die allerdings nur in anonymisierter Form erteilt wird, über die sie betreffenden Einsichtnahmen in das Transparenzregister verlangen. Wenn überwiegende schutzwürdige Interessen eines wirtschaftlich Berechtigten einer Einsichtnahme seiner Daten im Transparenzregister entgegenstehen, kann die Einsichtnahme auf Antrag des wirtschaftlich Berechtigten vollständig oder teilweise beschränkt werden.

Spätestens ab 2024 müssen sich zudem nicht mehr nur Verpflichtete bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen, sondern alle nach dem GwG Verpflichteten bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren lassen. Dies soll zum einen für eine Senkung der Hemmschwelle bei der Meldung von Verdachtsfällen sorgen, zum anderen die Möglichkeiten zur Information aller nach dem GwG Verpflichteten zu geldwäscherelevanten Themen verbessern.