Die neue Bundesregierung hat einen ersten Gesetzesentwurf zur Schaffung von steuerlichen Investitionsanreizen für Unternehmen und Existenzgründer vorgelegt, der zwischenzeitlich auch vom Bundesrat beraten wurde.
Dieser sieht unter anderem die Einführung einer auf drei Jahre befristeten degressiven Sonderabschreibungsmöglichkeit von jährlich 30 % für die Jahre 2025 bis 2027 für ab dem 01.07.2025 neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter vor. Dies soll es Unternehmen ermöglichen, Investitionen in Ausrüstungsgüter schneller steuerlich geltend zu machen und somit nicht nur ihre Liquidität zu verbessern, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Bei betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen können nach dem Gesetzentwurf im Jahr der Anschaffung sogar 75 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Möglichkeit der Nutzung dieser Sonderabschreibung ist ebenfalls auf einen Zeitraum von zunächst drei Jahren befristet. Zudem soll die Fördergrenze für Elektrofahrzeuge auf einen Bruttolistenpreis von 100.000 Euro erhöht werden.
Daneben soll die Körperschaftsteuer ab dem Jahre 2028 von derzeit 15 % in fünf Jahreschritten um jeweils einen Prozentpunkt auf 10 % im Jahre 2032 gesenkt werden.
Zudem wird geprüft, ob ab 2027 gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform generell der Körperschaftsteuer unterliegen können. Auch soll eine neue Rechtsform der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ eingeführt werden, um Unternehmen mit sozialem oder nachhaltigem Fokus zu fördern.
Da rund zwei Drittel der damit verbundenen Steuerausfälle von insgesamt knapp 46 Milliarden Euro auf die Bundesländer und die Kommunen entfallen, hat der Bundesrat die Bundesregierung zunächst aufgefordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen Ausgleich für die Belastungen der Länder und Kommunen zu schaffen. Ob das Gesetz damit, wie geplant, noch vor der Sommerpause in Kraft treten kann, ist derzeit noch offen.